| |
Die
Geschichte der Podologie
Die
Lehre des Fußes, oder genauer, die nichtärztliche Fußtherapie
hat ihre Ursprünge in der Zeit um 1500 v. Chr., als man mit allerlei
Ingredienzen den Fußübeln zu Leibe rückte.
Eine Blütezeit erlebten unsere podologischen Vorfahren im Mittelalter,
als sie noch Bader hießen. Damals genossen sie hohes Ansehen beim
Volke, galten als Heilkundige, die sogar niedere Chirurgie verrichten
durften, wobei es einerlei war, ob jemand Zähne oder Fußnägel
zog.
Erst 1952 wurde der erste Berufsverband gegründet und es sollten
noch 50 Jahre vergehen, bis im Jahre 2002 das Podologengesetz eine bundeseinheitliche
Regelung für staatlich geprüfte Podologen schuf.
Berufsbild
der Podologie Als
Angehöriger eines medizinischen Assistenzberufes und aufgrund seines
spezifischen Wissens, ist der Podologe in der Lage, besonders bei Risikopatienten,
wie Diabetikern, Antikoagulierten oder Patienten mit Gefäßerkrankungen,
im Rahmen der Fußbehandlung tätig zu werden.
Dies erfolgt nicht nur im pflegerischen Sinne, sondern auch unter Anwendung
spezieller podologischer Verfahren, die Kenntnisse in Waren- und Materialkunde,
Arzneimittelkunde, physikalischer Therapie etc. erforderlich machen. Der
Podologe unterstützt die Arbeit des Arztes und kooperiert mit anderen
Berufsgruppen, wie Orthopädieschuhtechnikern, Krankenpflegern und
Physiotherapeuten.
Podologen arbeiten auf Anweisung des Arztes, agieren jedoch auch in eigener
Verantwortung bei der Erkennung krankhafter Veränderungen am Fuß,
Durchführung präventiver Maßnahmen und Beratung bei Fußproblemen.
Der Podologe stellt oftmals die erste Kontaktstelle für Patienten
mit Fußerkrankungen dar und führt diese den entsprechenden
Fachärzten zu.
Demzufolge kann man sagen, dass das neue Berufsbild des Podologen eine
wichtige Lücke im Kreis der Heilhilfsberufe schließt und somit
wesentlich zur Volksgesundheit beitragen kann.
Die Tatsache, dass kurz- oder nicht ausgebildete Personen selbstständig
gewerbliche Fußpflege ausüben dürfen, ist in den seltensten
Fällen der Öffentlichkeit bekannt.
Allseits beliebte Attribute, wie „medizinisch“ oder „diabetisch“
werden von fußpflegerisch Tätigen gerne zu Werbezwecken missbraucht
und fördern den Glauben an eine qualifizierte Ausbildung. Ein aktuelles
Urteil aus dem Jahre 2003 verbietet erstmals einer Nicht-Podologin den
Zusatz „medizinisch“ in Ihrer Tätigkeitsbeschreibung.
|
|